Leistungen
Die vielfältigen Leistungen vom Bestattungshaus Usner in Kircheimbolanden umfassen alle geforderten Bereiche rund um den Verlust eines geliebten Menschen.
Sie erreichen uns zu jeder Zeit unter 06352 – 4101
Wir begleiten die Hinterbliebenen auf ihrem Weg durch eine schwere Zeit und helfen dabei auch bei der Erledigung der Formalitäten mit Meldebehörden, Konsulaten, Kranken- und Rentenversicherungen, Lebens- und Sachversicherungen und vielen anderen Institutionen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erd-, Feuer-, See- und Friedwaldbestattungen
- Überführungen im In- und Ausland
- Beratung über die verschiedenen Bestattungsformen und Grabarten
- Übernahme aller notwendigen Formalitäten
- Abstimmung der Termine für die Trauerfeierlichkeiten mit Pfarrer oder freiem Prediger und Gemeinde
- Ausrichten von Umbettungen und Wiederbeisetzungen von Gebeinen
- vielfältiges Sortiment an Särgen, Sterbewäsche und Urnen
- Gestaltung und Fertigung von Trauerdrucksachen
- Gestaltung und Übermittlung von Todesanzeigen an regionale und
- überregionale Zeitungsverlage
- Fotodokumentation von der Aufbahrung und Dekoration der Trauerhalle und des Grabes
- Fachgerechte hygienische Versorgung und Einkleidung der Verstorbenen
- weltweite Überführung von Verstorbenen
- Organisation der Trauerfeier mit Blumenschmuck, Musikern, Rednern etc. – individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst
- Gestellung einer zeitgemäßen Dekoration in der Trauerhalle und am Grab
- Auslegen und Betreuen von Kondolenzbüchern
Formalitäten
Der Tod eines Menschen ist mit einer Vielzahl von Formalitäten verbunden.
In dieser schweren Zeit muss man sich zusätzlich um unzählige Termine, Fristen, Anträge und Anfragen kümmern.
Wir möchten Sie dabei entlasten und übernehmen den Schriftwechsel mit Ämtern, Dienststellen, Sozialversicherungen, privaten Versicherungsträgern und allen sonstigen Institutionen.
Außerdem überwachen wir in dieser Zeit alle wichtigen Termine und Fristen. Sie haben Zeit und Ruhe, Ihren persönlichen Bedürfnissen nachzugehen, denn in einer Zeit nach einem schweren Verlust verschieben sich naturgemäß bei den Hinterbliebenen alle Prioritäten. Was bisher wichtig und stets geregelt war, erscheint plötzlich unwichtig und banal.
Gleichsam ist es jedoch wichtig, gerade in dieser Zeit einige Dinge zu regeln und Fristen einzuhalten. Wir vom Bestattungshaus Usner können Ihnen als Ihr Berater können mit unserer Kompetenz helfen und Sie unterstützen.
Trauerbrief/Todesanzeige
und über die Trauerfeierlichkeiten kann auf verschiedenen Wegen geschehen.
Postalisch verschickte Trauerbriefe und Trauerkarten sind heute immer noch eine übliche und angemessene Form. Ergänzt werden diese durch Anzeigen in regionalen und überregionalen Zeitungen.
In der Gestaltung der Benachrichtigung sowie bei Fertigung, Versand und Anzeigenschaltung sind wir ein erfahrener Ansprechpartner. Zusammen mit Ihnen finden wir die richtigen Worte, die mit wenigen Zeilen die Persönlichkeit des Verstorbenen zum Ausdruck bringen.
Trauerfeier
Die Trauerfeier ist der zentrale Bestandteil der gesamten Beerdigungszeremonie.
Gleich ob der Abschied im engsten Kreis oder unter Teilnahme der Öffentlichkeit erfolgt: für die Familie, Angehörigen, Freunde und Kollegen ist es der wichtigste Moment des besinnlichen Abschiednehmens.
Wir vom Bestattungshaus Usner sind bestrebt, die Persönlichkeit des Verstorbenen in der Trauerfeier spürbar werden zu lassen.
Die musikalische Gestaltung, die Ansprache, ein großformatiges Foto, ein Banner oder eine besondere Dekoration sind dabei wichtige Elemente.
- Musikalische Begleitung
Für die musikalische Begleitung bieten wir Ihnen eine reiche Auswahl an Musiktiteln als Orgelspiel, Trompete, Gesang, oder CD-Einspielungen an. - Dekorationen
Die Dekoration in der Trauerhalle gestalten wir nach Ihren Vorgaben. Wir zeigen Ihnen dazu Beispiele mit verschiedenen traditionellen und modernen Trauerdekorationen, die wir individuell variieren können. - Florale Gestaltung
Die Trauerfloristik stellt einen festen Bestandteil bei Beerdigungen und Grabgestaltungen dar. Kränze, Gestecke und Ornamente aus unterschiedlichen Blumen zusammengestellt, blumengeschmückte Särge und Urnen sowie mit Blumendekorationen ausgestattete Kapellen hinterlassen bei den Trauergästen einen besonderen visuellen Eindruck.
Die Zusammenstellung der Blumen hängt von der Jahreszeit, aber auch von der Persönlichkeit des Verstorbenen ab.
Überführungen
Die Überführung von Verstorbenen ins In- oder Ausland gehört zu unseren Schwerpunktleistungen. Durch Erfahrung und Flexibilität können wir weltweit innerhalb kürzester Zeit Überführungen durchführen.
In vielen Ländern arbeiten wir mit festen Partnerbetrieben zusammen, sodass am Sterbe- bzw. Beisetzungsort ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten mit Ämtern und Botschaften und beziehen gegebenenfalls für erforderliche Dokumente zugelassene Übersetzer ein.
Auf dem Land- und Luftwege können Verstorbene zum Beisetzungsort überführt werden. Unsere jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet verschafft uns die Kompetenz, die unterschiedlichsten kulturellen und religiösen Anforderungen zu erfüllen.
Für eine angemessene Überführung haben wir vom Bestattungshaus Usner in Kirchheimbolanden die richtigen Fahrzeuge.
Dokumente
Diese wichtigen Urkunden müssen Sie zusammen stellen.
Benötigte Dokumente:
- Willenserklärung des Verstorbenen (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
- Todesbescheinigung (nur bei Sterbefall zu Hause)
- Rentennummern
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
- eventuell Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte).
Sollten einige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, können wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein.
Was Sie im konkreten Fall bedenken müssen :
Testament:
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutsch- land regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlass-gericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).
Rentenansprüche:
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt.
Lebens- und Sterbegeldversicherung:
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.
Krankenkasse:
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Halten Sie dazu die Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird nicht gezahlt.
Verfügungen/Verträge
Vorausverfügungen zu Lebzeiten – der Vorsorgevertrag.
Sie legen Vorausverfügungen fest, wie zum Beispiel:
- wie die Bestattung ausgerichtet werden soll,
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
- auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll,
- wie die Grabpflege geregelt werden soll,
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
- wie der Grabstein gestaltet werden soll,
- wie die Finanzierung geregelt werden kann,
- wer unser Ansprechpartner im Falle Ihres Todes sein wird,
- wie Sie versorgt werden möchten.
Eine Vorsorgeberatung ist eine kostenlose Dienstleistung für Sie. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, informieren Sie sich aus erster Hand über alle Möglichkeiten und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit.
Wir vom Bestattungshaus Usner werden mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten finden, Ihre Wünsche im Falle Ihres Todes umzusetzen.
