Verfügungen/Verträge

Vorausverfügungen zu Lebzeiten - der Vorsorgevertrag.

Sie legen Vorausverfügungen fest, wie zum Beispiel:

  • wie die Bestattung ausgerichtet werden soll,
  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
  • auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll,
  • wie die Grabpflege geregelt werden soll,
  • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
  • wie der Grabstein gestaltet werden soll,
  • wie die Finanzierung geregelt werden kann,
  • wer unser Ansprechpartner im Falle Ihres Todes sein wird,
  • wie Sie versorgt werden möchten.

Eine Vorsorgeberatung ist eine kostenlose Dienstleistung für Sie. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, informieren Sie sich aus erster Hand über alle Möglichkeiten und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit.

Wir vom Bestattungshaus Usner werden mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten finden, Ihre Wünsche im Falle Ihres Todes umzusetzen.